Kreishandwerkerschaft Lippe begrüßt Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Meisterbrief
Kreishandwerksmeister Gerd Töpper und Geschäftsführer Ludgerus Niklas begrüßen die aktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zum umstrittenen Meisterzwang.
Das Gericht hat entschieden, dass sich im Handwerk nur derjenige selbständig machen darf, der erfolgreich die Meisterprüfung absolviert hat oder eine adäquate Qualifizierung nachweisen kann.
Eine Benachteiligung oder auch Diskriminierung gegenüber EU-Ausländern wurde in der Ablegung der Meisterprüfung nicht gesehen.
Durch diese gesetzliche Zugangsbeschränkung, den Meisterbrief, würden Dritte vor Gefahren geschützt und gewährleistet, dass die Handwerker saubere und sichere Arbeiten abliefern.
Geklagt hatten eine Friseurin und ein Dachdecker.