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Bauhandwerk soll für internationale Sozialstandards haften

- Vergabegesetz NRW stellt heimische Unternehmen vor Rätsel

 

Noch bevor das Vergabe- und Tariftreuegesetz Nordrhein-Westfalen am 1. Mai 2012 in Kraft tritt, erntet es im Baugewerbe herbe Kritik.
Gerhard Schäfer, Obermeister der Bau-Innung Lippe bringt es auf den Punkt: „Das heimische Handwerk steht für fair und lokal hergestellte Produkte. Wie sollen wir kontrollieren, unter welchen Bedingungen ein Granit in Brasilien oder Indien geschlagen wird, den unsere Baustoffhändler einführen?“.
Das aber verlangt das Gesetz. Künftig ist die Vergabe von öffentlichen Aufträgen in Nordrhein-Westfalen nicht nur an Mindestlöhne gekoppelt sondern auch an andere Sozialstandards wie das Verbot von Kinderarbeit oder den Nachweis von Fördermaßnahmen für Frauen in Unternehmen.

„Die im Gesetz verordnete Lohnuntergrenze von 8,62 Euro war für uns nie Thema“, stellt der Obermeister der Innung fest. Im Tarifvertrag garantiere das Baugewerbe mit 11,05 Euro schon jetzt einen besseren Mindestlohn.
Bau- und Wirtschaftsminister Karry K. Voigtsberger stellte kürzlich die unbürokratische Handhabe des Gesetzes in Aussicht. Die Unternehmen sollen schriftlich die Einhaltung von Lohngrenzen und Sozialstandards erklären, eine Prüfabteilung im Wirtschaftsministerium würde stichprobenartig die Richtigkeit dieser Erklärungen kontrollieren.

„Kontrollen sind gut, aber Stichproben garantieren doch keine flächendeckende Einhaltung von Sozialstandards“ stellt Michael Hübner, Leiter der Fachgruppe Fliesen-, Platten- und Mosaikleger innerhalb der Bau-Innung Lippe fest. Er befürchtet Missbrauch und Wettbewerbsverzerrungen.
Die westfälischen Bau-Innungen werben alternativ für eine Präqualifikation, bei der Bewerber um öffentliche Aufträge jährlich ihre Eignung bei einer unabhängigen Stelle nachweisen. Dieses Kontrollverfahren gibt es bereits. Das Tariftreuegesetz erwähnt es auch, schreibt es aber nicht zwingend vor.