Kreishandwerkerschaft Lippe
Handwerkerleistungen müssen weiterhin absetzbar bleiben
Kreishandwerksmeister Gerd Töpper, Detmold, nimmt Stellung zur Forderung des Bundesrechnungshofes, die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen abzuschaffen, da sie für den Staat zu teuer sind.
„Eine Aufwertung der ehrlichen Arbeit ist erforderlich und keine Abschaffung,“ so der Kreishandwerksmeister.
Nur so kann effektiv der Schattenwirtschaft und der Schwarzarbeit entgegen getreten werden und nur so können dem Staat Steuereinnahmen und Steuerabgaben gesichert werden.
Denn durch Schattenwirtschaft und Schwarzarbeit werden Steuereinnahmen verkürzt und die Sozialkasse geschwächt.
Hier ist offensichtlich vom Bundesrechnungshof nicht gegengerechnet worden.
Nach einer Berechnung des Zentralverbands des Deutschen Handwerks ( ZDH ) ergibt sich bei dem Steuerbons ein Selbstfinanzierungseffekt von rund 80 Prozent, wenn lediglich ein Drittel der bisher schwarz ausgeführten Arbeiten wieder legal erledigt werden. Das Handwerk fordert daher den Anrechnungsssatz auf mindestens 30 Prozent anzuheben und zugleich die Obergrenze der anrechenbaren Handwerkerleistungen zu verdoppeln.

