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Nahrungsmittelhandwerk steht der Veröffentlichung der Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen kritisch gegenüber

„Hygiene-Barometer“ wirkt diskriminierend und bürdet zusätzliche Bürokratielasten auf


Geschlossen lehnen die Bäcker- und Konditoren-Innung Lippe sowie Fleischer-Innung Lippe die Veröffentlichung von Ergebnissen der amtlichen Lebensmittelkontrollen ab.

Obermeister Biere und Krügermeier sind sich einig, dass ein „Hygiene-Barometer“ der falsche Weg zur Aufklärung des Verbrauchers ist.

„Ein solches Kennzeichnungssystem zeigt nicht die aktuelle Bewertung an, sondern eine in der Vergangenheit vorgenommene Bewertung, die bis zu drei Jahre zurückliegen kann. Dieses ist faktisch nicht mehr rückholbar, auch wenn das Kontrollergebnis nach schneller Mängelbeseitigung später korrigiert wird“, so Biere und Krügermeier.

Bereits jetzt sieht die Rechtslage vor, dass bei Hygienemängeln der betreffende Betrieb stillgelegt werden kann.

Garant für Qualität und Hygiene der Produkte und Lebensmittel sind die anspruchsvolle Gesellen- und Meisterprüfung sowie auch die kontinuierliche Schulung und Weiterbildung aller Beschäftigten zu lebensmittelhygienischen Vorschriften und Erfordernissen durch die Innungen.

Damit ist die fundierte Kenntnis und das Bekenntnis zu Hygiene Voraussetzung für das Betreiben eines Lebensmittelunternehmens. „Das Kennzeichnungssystem bedeutet für die überwiegend kleinen Betriebe im Lebensmittelhandwerk neue Dokumentationsanstrengungen und damit zusätzliche Bürokratielasten“, so Ludgerus Niklas, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Lippe. Aus existentieller, aber auch aus grundrechtlicher Sicht sind an die Veröffentlichung von Lebensmittelkontrollen hohe Anforderungen zu stellen. Ein „roter“ und „gelber“ Kontrollaushang gefährdet die Existenz der betroffenen Betriebe. „Es muss gewährleistet sein, dass grundsätzlich nur rechtssicher festgestellte Tatsachen veröffentlicht werden. Eine tragfähige verfassungskonforme Rechtsgrundlage ist mit den vorliegenden Vorschlägen nicht gegeben“, so Niklas. Das Nahrungsmittelhandwerk fordert u.a. ein bundeseinheitliches System. Ermessensentscheidungen der Lebensmittelkontrolleure, wie sie heute notwendig sind, müssen im Rahmen des vorgesehenen Systems ausgeschlossen werden.