Mit einer Handwerkerrechnung Steuern sparen - Flyer informiert über Voraussetzungen
Ab 1. Januar 2009 gilt der doppelte Steuerbonus für Handwerkerleistungen – 20 Prozent von bis zu 6.000 Euro.
Der neue Flyer des Zentralverband des Deutschen Handwerks informiert über die steuerlichen Neuregelungen und erläutert die Praxis anhand von Beispielen.
Begünstigt sind alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die in einem inländischen Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden. Wichtige Neuerung: Wohnungseigentümergemeinschaften können ab Januar unter bestimmten Voraussetzungen den Steuerbonus ebenfalls in Anspruch nehmen.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat zur Verbraucherinformation ein Faltblatt unter dem Titel "Steuerbonus" aufgelegt, das über die steuerlichen Neuregelungen bei haushaltsnahen Dienstleistungen informiert. Bis zu 1.200 EUR beträgt die Steuerersparnis für Handwerkskunden bei Erhaltungs-, Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen.
Den 6-seitigen Informationsflyer können Handwerksbetriebe im Rahmen ihrer Kundenpflege als aktives Marketinginstrument einsetzen und zum Beispiel Anschreiben und Angeboten beilegen.